LEISTUNGSSPEKTRUM
Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt. Diese wird mit der Krankenkasse abgerechnet. Hierüber stellt ihr Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, auf der die Diagnose, sowie Therapie angegeben wird und die Häufigkeit der Maßnahme. Die Verordnung reichen wir für Sie Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Hier gehören Tätigkeiten wie z. B:
WEITERES LEISTUNGSANGEBOT
Angehörige spielen in der Pflege und Betreuung Pflegebedürftiger eine sehr wichtige Rolle. Wir möchten deshalb über Rechte, die Angehörige haben, und Hilfen die Ihnen zustehen, hinweisen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Im Rahmen der häuslichen Pflegehilfe decken wir alle Leistungen der Pflegeversicherung ab, wie z. B: